Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von Sanitätshaus für Tiere Kooperationspartner des Tierzentrum Lüneburger Heide
1.Geltung
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verkäufe, Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen von Sanitätshaus für Tiere.
- Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn das Sanitätshaus für Tiere diesen Bedingungen nicht ausdrücklich widerspricht.
- Eigentumsvorbehalt
Die vom Sanitätshaus für Tiere gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung Eigentum des Auftragnehmers, soweit kein Eigentumsübergang anden Auftraggeber aus gesetzlichen Gründen stattfindet.
- Preise, Versandkosten
Die angegebenen Preise sind Endpreise, ausgenommen hiervon sind Maßanfertigungen.
Alle orthopädischen Hilfsmittel (Prothesen, Orthesen, Kniebandagen, Hunderollwagen) werden ausschließlich auf Maß gefertigt, deshalb wird der Preis immer nach Aufwand, Material etc. berechnet. Vorab können nur Zirka-Preise genannt werden, nach Fertigung des Hilfsmittels kann ein genauer Preis angegeben werden. Anfragen bitte per Telefon oder Email.
Wie im Humanbereich sind auch Anpassungen die sich erst im vollen Einsatz des Hilfsmittels Prothese/Orthese zeigen nicht unüblich und normal. Beseitigung von Druck- und Scheuerstellen sowie erforderliche Anpassungen in den ersten 6 Wochen nach Abgabe des
Hilfsmittels Prothese/Orthese sind im vereinbarten Preis enthalten. Portokosten für den Postweg sind im vereinbarten Preis jedoch nicht enthalten.
Sofern die Lieferung in das Nicht-EU-Ausland erfolgt, können Zölle, Steuern oder Gebühren vom Kunden zu zahlen sein. Diese werden an die dort zuständigen Zoll- bzw. Steuerbehörden gezahlt. Einzelheiten sind vom Kunden vor der Bestellung bei den Zoll- bzw. Steuerbehörden zu erfragen.
Die anfallenden Versandkosten sind nicht im Kaufpreis enthalten. Die Porto- und Versandkosten betragen 5,00 €/Sendung und sind vom Kunden zusätzlich zu tragen, soweit nicht die versandkostenfreie Lieferung zugesagt ist.
Gem. § 19 UStG wird die Umsatzsteuer auf der Rechnung nicht ausgewiesen – unsere
Rechnung berechtigt nicht zum Vorsteuerabzug.
- Vertragsabschluss
Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
Der Auftrag an das Sanitätshaus für Tiere kommt durch schriftliche Auftragserteilung oder per eMail vom Auftraggeber und unserer Zustimmung zustande.
- Lieferung und Zahlung
Wir bitten um ihr Verständnis dass wir ausschließlich gegen Vorkasse in bar oder per Überweisung liefern oder anfertigen lassen. Kreditkartenzahlung ist nicht möglich.
Die Fertigung wird erst begonnen wenn der Rechnungsbetrag eingegangen ist.
Die Einlieferung bei der Post erfolgt am darauffolgenden Werktag nach der Fertigstellung. Die Lieferung erfolgt grundsätzlich durch die Deutsche Bundespost. Sendungen an Postfächer, Packstationen u.ä. sind nicht möglich.
Bei Orthesen/Prothesen/Kniebandagen/Hunderollwagen kann nur ein ungefährer Liefertermin bei Auftragsannahme genannt werden, da dieser stark vom Aufwand und Auftragsvorlauf abhängt.
Beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse die außerhalb unseres Willens liegen, z.B. Betriebsstörungen verlängert sich die Lieferfrist. Dies wird dem Kunden zeitnah mitgeteilt. Betriebsstörungen bei uns oder einem unserer Lieferanten, Personalmangel, Streik, Aussperrung sowie höhere Gewalt berechtigen uns, die Lieferzeiten zu verlängern und entbinden uns für die Dauer der Behinderung von jeder Lieferverpflichtung
- Rückgabe
Prothesen/Orthesen/Kniebandagen/Hunderollwagen werden ausschließlich auf Maß gefertigt, deshalb können diese Produkte nur zurückgegeben werden wenn diese eindeutig fehlerhaft gefertigt wurden.
Werden die Gipsabdrücke oder Maße nicht vom Sanitätshaus für Tiere angefertigt, ist der Auftraggeber für die Richtigkeit der Maßhaltigkeit verantwortlich. Hier ist keine Reklamation oder Rückgabe möglich.
Es wird keine Garantie dafür übernommen, wenn der Vierbeiner das von uns verkaufte Hilfsmittel nicht annimmt.
Wenn sich der Gesundheitszustand des Haustieres während der Fertigung verändert oder es verstirbt, so dass das Hilfsmittel nicht mehr benötigt wird, rechnen wir nach Aufwand ab. Ist das Hilfsmittel bereits fertiggestellt wird der vereinbarte Preis in Rechnung gestellt.
- Gewährleistung und Haftung
Mangelhafte Ware ist an das Sanitätshaus für Tiere zurückzusenden.
Nach unserer eigenen Wahl wird die Ware in unseren Geschäftsräumlichkeiten oder denen unseres Tierorthopädietechnikers ausgebessert oder stellen dem Besteller mangelfreie Ersatzware zur Verfügung. Es gelten die durch den jeweiligen Hersteller der Ware beigegebenen Vorgaben, Verwendungsbeschränkungen und Anleitungen.
Über die obigen Grenzen unserer Gewährleistung hinaus ist unsere Haftung, einschließlich solcher für Schadenersatz, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, ausgeschlossen. In diesem Sinne ausgeschlossen ist insbesondere der Ersatz für Folgeschäden am Tier durch falsche Anwendung wie z.B. Abschnürung einer Pfote durch zu festes Anziehen eines Gurtes, sonstige mittelbare Schäden und Verluste oder entgangenen Gewinn aus mangelhafter, unterbliebener oder verspäteter Lieferung.
Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt für Maßanfertigung von Orthesen und Prothesen 6 Monate und beginnt mit Übergabe der Ware. Ausgenommen von der Gewährleistung sind Schäden, die auf natürlichen Verschleiß, auf unsachgemäßen Gebrauch und auf mangelnde oder falsche Pflege zurückzuführen sind.
Das für die Bandagen verwendete Neopren fällt aufgrund seiner Materialbeschaffenheit aus der 6 monatigen Gewährleistungsfrist heraus. Je nach Häufigkeit des Einsatzes ist die Flauschbeschichtung nach 3-6 Monaten erschöpft.
Offensichtliche Mängel müssen vom Auftragsgeber innerhalb von 2 Wochen ab Erhalt der Ware beim Sanitätshaus für Tiere gemeldet werden. Erfolgt keine rechtzeitige Mängelanzeige, so sind die Gewährleistungsansprüche gegen das Sanitätshaus für Tiere ausgeschlossen.
- Anwendbares Recht / Gerichtsstand
Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem Sanitätshaus für Tiere und Auftraggeber gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts wird ausdrücklich ausgeschlossen.
Gerichtsstand für beide Parteien ist Uelzen.
Stand März 2016